Der Verein hat das Privileg der steuerlichen Spendenabzugsfähigkeit.
Auszug aus den Statuten:
§ 2: Zweck: Der Verein bezweckt die Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Gemeinwohl-Ökonomie und ist nicht auf Gewinn gerichtet (operativ gemeinnütziger Verein gem. § 34 ff BAO und § 4a Abs. 2 Z 1 EStG in der geltenden Fassung).